Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Die Räumlichkeiten werden in erster Linie den Arbeitgeberverbänden, deren Mitgliedern, Vorständen, Geschäftsführungen sowie leitenden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.
  2. Dritten können die Räume dann zur Verfügung gestellt werden, wenn sie nicht an Personen unter Ziffer 1 vergeben sind. Bei Anfragen wegen der Raumvergabe sind die in Ziffer 1 genannten Personen bevorrechtigt.
  3. Die Vergabe der Clubräume erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsführung der Industrie-Club GmbH. Sie ist nur dann verbindlich, wenn sie gegenüber der Industrie-Club GmbH schriftlich bestätigt wird.
  4. Die genutzten Räume sowie das gesamte Anwesen mit seinen Einrichtungen sind pfleglich, sauber und ordnungsgemäß zu behandeln. Es ist alles zu vermeiden, was zu einer Beschädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung beitragen könnte. Die genutzten Räume sind nach der Veranstaltung „besenrein“ zu übergeben.
  5. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen oder dem Inventar der Vermieterin oder dritter Personen haften Mieter und Veranstalter unabhängig von einem Verschulden gesamtschuldnerisch, soweit ein Zusammenhang mit der Veranstaltung gegeben ist. Gleiches gilt für Personenschäden.
  6. Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Gegenständen erfolgen auf alleiniges Risiko des Mieters/Veranstalters. Für Schäden oder Verlust von Gegenständen des Mieters, Veranstalters oder von Veranstaltungsteilnehmern schließt die Vermieterin jegliche Haftung aus. Organisatorische Einzelheiten sind spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit der Vermieterin abzustimmen.
  7. Störungen an den zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden – soweit möglich – sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von vereinbarten Zahlungen kann nicht vorgenommen werden. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger von der Vermieterin nicht zu vertretender Hinderungsgründe ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Mieter/Veranstalter ein Recht auf Schadensersatz zusteht.
  8. Bei Stornierung der angemieteten Veranstaltungsräume wird in Rechnung gestellt: 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Leistung, 4 Wochen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Leistung, ab 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Leistung
  9. Zur Nutzung stehen je nach Vereinbarung entweder alle oder nur einzelne Clubräume zur Verfügung. Die jeweiligen Mieter/Veranstalter haben zu gewährleisten, dass bei gleichzeitiger Nutzung verschiedener Clubräume durch mehrere Veranstalter von ihren Veranstaltungen keine Störung der anderen erfolgt.
  10. Soweit die Mieter/Veranstalter beabsichtigen, sich und ihre Gäste zu bewirten, können sie für Kaffee, Tee sowie sonstige kalte oder warme Konferenzgetränke den Hausmeisterdienst der Industrie-Club GmbH in Anspruch nehmen.
  11. Für die Bewirtung in größerem gastronomischen Umfang muss das von der Industrie-Club GmbH empfohlene Cateringunternehmen gewählt werden.
  12. Den Mietern/Veranstaltern stehen die an sie vergebenen Räume sowie die dazugehörenden Funktionsräume, WC sowie angemessene Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück Zeppelinallee 51 für bis zu 50 PKW zur Verfügung.
  13. Küchen- und Kellerbenutzung sind nur in Absprache mit dem vom Veranstalter verpflichteten Catering-Unternehmen zu besonderen Bedingungen möglich.
  14. Der Mieter/Veranstalter trägt die auf die Veranstaltung anfallenden GEMA-Gebühren und die Künstlersozialabgaben sowie alle anderen mit der Veranstaltung ursächlich zusammenhängenden Gebühren und Abgaben.
  15. Das Abbrennen eines Feuerwerks sowie die Benutzung von Wunderkerzen, Bodennebel und Wunschballons sind nicht gestattet. Es wird um eine angemessene Beaufsichtigung der an der Feier teilnehmenden Kinder gebeten. Der Mieter/Veranstalter hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass nach 22.00 Uhr die Nachbarschaft nicht durch Partylärm gestört wird.